Copenhagen Capacity
About Contact Sitemap
Home About Copenhagen News & Events Ressources Copenhagen Capacity Press Room


Go to Latest news

Go to News archive

Das dänische Steuersystem
18-05-2007

Die letzten Nachrichten:

Das dänische Steuersystem enthält einige interessante Aspekte für ausländische Investoren. Zu den besonders attraktiven Merkmalen zählen:

  • niedrige Unternehmenssteuern, sehr niedrige Lohnnebenkosten und geringe Sozialabgaben für Arbeitnehmer.
  • wettbewerbsfähige, effektive Besteuerung durch flexible Abschreibungsmöglichkeiten und Finanzierungsmodelle
  • attraktive Steuersysteme für Holdinggesellschaften
  • spezielle Steuerregelungen für im Ausland tätige Mitarbeiter, die für einen kürzeren Zeitraum in Dänemark arbeiten
  • vorteilhafte Besteuerung bei Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
  • volle Abzugsfähigkeit für Zinsen für die Finanzierung von Erwerbsgeschäften / Unternehmensübernahmen

Nähere Informationen finden Sie auf der Website des dänischen Steuerministeriums unter www.skat.dk

1. Unternehmensbesteuerung

Die dänische Körperschaftssteuer beträgt 25 Prozent und liegt damit unter dem europäischen Durchschnitt. Es gibt keine zusätzliche örtliche Steuern, Konzessionsabgaben oder Vermögenssteuern. Die Körperschaftssteuer wird nach Abzug aller Kosten berechnet.

2. Besteuerung von Holdinggesellschaften

Verglichen mit den meisten anderen Ländern ist Dänemark ein einzigartiger Standort für Holdinggesellschaften, insbesondere für Investoren aus anderen Ländern der europäischen Union. Das dänische Steuersystem ermöglicht eine effiziente Umleitung von Dividendengewinnen aus Tochtergesellschaften in anderen EU-Ländern über eine dänische Holdinggesellschaft an eine End-Muttergesellschaft außerhalb der EU, ohne dass dabei Steuern anfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Land, in dem die Muttergesellschaft sitzt, mit Dänemark ein Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart hat.

3. Vermögensbesteuerung

Dänemark kennt drei Arten von Vermögenssteuern: Grundsteuer, Besitzsteuer und Gebäudesteuer.

Die Grundsteuer wird auf jeden privaten Grundbesitz in Dänemark erhoben. Besitzsteuer fällt für jedwedes Eigentum in Dänemark oder im Ausland an, wohingegen die Gebäudesteuer nur für gewerbliche Immobilien erhoben wird.Die Höhe der Grundsteuer ist von der zuständigen Kommune oder dem zuständigen Kreis abhängig. Die Steuer wird in zwei Teile aufgeteilt, von denen der eine an den Kreis und der andere an die Kommune bezahlt wird. Die Grundsteuer, die an die Kommune zu zahlen ist, darf nicht weniger als 6 und nicht mehr als 24 Promille des offiziellen Grundstückswerts betragen, wohingegen die an die Kommune zu zahlende Grundsteuer auf 10 Promille des Grundstückswerts festgelegt ist.Die Besitzsteuer beläuft sich für Vermögenswerte unter 405.000 Euro auf 10 Promille des offiziellen Werts und auf 30 Promille für Werte über 405.000 Euro.Die örtlichen Behörden sind berechtigt, eine Steuer auf den Wert von gewerblich genutzten Immobilien zu erheben. Diese Steuer darf 10 Promille des Immobilienwerts nicht übersteigen.

4. Personensteuer

Hinsichtlich der Personensteuer hat Dänemark – zusammen mit anderen skandinavischen Ländern – einen der höchsten Steuersätze in Europa. Der dänische Einkommensteuersatz spiegelt verschiedene Aspekte wider:· Das hohe Wohlstandsniveau: Das dänische Wohlfahrtsmodell basiert auf dem Prinzip, dass unterschiedliche Bevölkerungsgruppen angemessene Lebensbedingungen und Chancengleichheit hinsichtlich ihrer Ausbildung, sozialem Wohlstand, etc. haben.· Gesundheitsfürsorge, Ausbildung, Kinderbetreuung, Altenpflege, etc. werden zu einem großen Teil aus Steuermitteln finanziert und vom Staat bereit gestellt. · Die Sozialversicherung wird zum größten Teil indirekt über Steuern finanziert anstatt direkt von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Ein Beispiel (Dänische Kronen)

Bruttoeinkommen 400.000
- Sozialabgaben (8 Prozent) 32.000
- Persönlichen Einkommen 368.000

- Andere Abzüge 7.200
- Steuerlichen Einkommen 360.800

Steuerberechnung
- Grund Steuer (5,5 % des persönlichen Einkommen) 20.240
- Mittlerer Steuer (6% des persönlichen Einkommen über 259,500) 6.510
- Spitzen Steuer (15 % des persönlichen Einkommen über 311,500) 8.480
- Gemeinde Steuer (32,1 Prozent des steuerlichen Einkommen) 115.816
Insgesamt 151.046
Nettobetrag 216.954

Effektiver Steuersatz 46 Prozent

5. Besteuerung von im Ausland tätigen Arbeitnehmern (Expatriaten)

Dänemark ist eines der wenigen europäischen Länder, das günstige Steuerregelungen für Expatriaten, insbesondere für ausländische Forscher, anwendet. Das monatliche Bruttoeinkommen muss mindestens 60,100 DKR (Euro) betragenEine besondere 25-prozentige „Expatriatensteuer“ entfällt auf das Arbeitseinkommen, d.h. auf das Grundgehalt, Bonuszahlungen, Aufwandsentschädigungen, etc. Expatriaten zahlen während der ersten drei Jahre 25 Prozent Steuern auf ihr Einkommen.



Last updated on: 19-07-2007 << Back   Top
Subscribe to newsletter:


English
German
Danish
      privacy
Copenhagen Capacity
Gammel Kongevej 1
1610 Copenhagen V
Denmark
Tel: +45 33 22 02 22
Fax: +45 33 22 02 11
info@copcap.com
Search this site
 
» sitemap
Navigate this site
» Home
» About Copenhagen
» News & events
» Resources
» Copenhagen Capacity
» Press room
» About
» Contact
Related sites: www.oresundit.com | www.mediconvalley.com | www.oresundfilm.com | www.scandinavianlogistics.com
© Copenhagen Capacity 2005, all rights reserved