Im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern ist der dänische Arbeitsmarkt durch Tarifverträge geregelt, die beinahe 80 Prozent aller Arbeitnehmer umfassen. Es gibt in Dänemark so gut wie keine gesetzlichen Regelungen.
Im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern ist der dänische Arbeitsmarkt durch Tarifverträge geregelt, die beinahe 80 Prozent aller Arbeitnehmer umfassen. Es gibt in Dänemark so gut wie keine gesetzlichen Regelungen.
Das kollektive Tarifverhandlungssystem zielt darauf ab, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer wechselseitig bindende Vereinbarungen zu Arbeitsfragen erzielen müssen, die beide Seiten zufrieden stellen. In den meisten Fällen werden die Arbeitsbedingungen auf Unternehmensebene verhandelt und berücksichtigen die speziellen Bedürfnisse des einzelnen Unternehmens und der jeweiligen Branche. Der kooperative Charakter der betrieblichen Beziehungen in Kombination mit einem guten funktionierenden Sozialversicherungssystem überträgt sich auf flexible Einstell- und Kündigungspraktiken und eine kooperative Arbeiterschaft, wie die unten stehende Tabelle zeigt.
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FLEXIBILIÄT UND KOOPERATION IN ARBEITNEHMER-ARBEITGEBER-BEZIEHUNGEN IN AUSGEWÄHLTEN EUROPÄISCHEN LÄNDERN
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Einstell- und Kündigungs-praktiken sind flexibel*
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Arbeitnehmer-Arbeitgeber- Beziehungen sind generell kooperativ**
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Dänemark
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5,0
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6,2
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Großbritannien
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4,5
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5,3
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Finnland
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3,8
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5,5
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Schweden
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2,6
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6,0
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Niederlande
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2,9
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5,7
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Irland
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3,3
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5,0
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Deutschland
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2,2
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5,2
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Quelle: World Economic Forum, Global Competitiveness Report, 2004-2005
* Die Skala geht von 1-7. Je höher die Zahl, desto größer die Flexibilität.
** Die Skala geht von 1-7. Je höher die Zahl, desto stärker ist die Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehung durch Kooperation statt Konfrontation charakterisiert.
Der relativ hohe Grad an Flexibilität ist möglich, weil die meisten Personen gegen Arbeitslosigkeit versichert sind und Ihnen bei Arbeitslosigkeit einen hohes Maß an sozialer Sicherheit garantiert ist. Diese Bedingung ist der Hauptpunkt des dänischen Flexicurity-Modells, das für eine Reihe von europäischen Ländern zum Vorbild für eine Lösung der eigenen Probleme mit der Arbeitslosigkeit geworden ist. Das Konzept von Flexicurity wird weiter unten beschrieben.
In der Praxis bedeutet die Flexibilität, dass es in Dänemark leichter als in den meisten anderen Ländern ist, Arbeiternehmer zu entlassen. Die vorgeschriebene Kündigungsfrist hängt von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab. Wenn man voraussetzt, dass die gesetzlichen und vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten werden, entstehen dem Arbeitgeber bei Entlassungen von gelernten und ungelernten Arbeiternehmern keine Kosten (keine Abfindungen).
Das Flexicurity-Konzept
In jüngster Vergangenheit wurde das Konzept der Flexicurity eingeführt, um die spezielle dänische Mischung aus Flexibilität und sozialer Sicherheit zu beschreiben. Das Konzept ist eine Mischung aus liberalem Ansatz eines niedrigen Arbeitsplatzschutzes und umfassenden Sozialversicherungssystemen, die charakteristisch für die skandinavischen Wohlfahrtsstaaten sind. Das dänische Modell ist Ergebnis einer langen historischen Entwicklung, und auch wenn der Begriff “Flexicurity” neu ist, beschreibt er einige tief verwurzelte charakteristische Merkmale des dänischen Arbeitsmarktes.
Das Flexicurity-Modell kombiniert drei interagierende Elemente. 1) Einen flexiblen Arbeitsmarkt, gekennzeichnet durch einfache Einstell- und Kündigungspraktiken, 2) großzügige Wohlfahrtsmaßnahmen mit hohen Leistungen an den Arbeitslosen, und 3) eine proaktive Arbeitsmarktpolitik, die den Erwerbstätigen zu Fortbildung sowohl verpflichtet als auch berechtigt.
Als Folge des Zusammenwirkens der drei Elemente des Modells ist der dänische Arbeitsmarkt durch ein hohes Maß an Beschäftigungssicherheit gekennzeichnet, im Gegensatz zum hohen Maß an Arbeitsplatzsicherheit, das die anderen skandinavischen Länder kennzeichnet. Ein hohes Maß an Beschäftigungssicherheit sorgt für die Sicherheit, einen Arbeitsplatz zu haben, jedoch nicht unbedingt dafür, eine bestimmte Stelle über einen längeren Zeitraum zu haben. Dies bildet die Basis für ein hohes Maß an Mobilität der Erwerbstätigen, wodurch es für den Arbeitgeber leichter ist, qualifizierte Arbeitskräfte zu bekommen und überflüssige Arbeitskräfte zu entlassen. Flexible Einstell- und Ausstellpraktiken fördern die Bereitschaft, Arbeitskräfte einzustellen.
Mobilität der Erwerbstätigen
Die Mischung aus einem hohen Maß an Flexibilität und Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt fördert in hohem Maß die Mobilität der Erwerbstätigen, wenn man es z. B. mit Schweden oder Finnland vergleicht, wie unten in Abbildung zu sehen ist. Laut Wirtschaftskammer der Arbeiterbewegung (Arbejderbevægelsens Erhvervsråd) wechseln durchschnittlich zwischen 25 und 35 % der dänischen Erwerbstätigen jährlich den Arbeitgeber.
Abbildung: Durchschnittliche Beschäftigungsdauer beim selben Arbeitgeber in Jahren (2002)
Quelle: Auer, Peter: “Protected mobility for employment and decent work: Labour market security in a globalised world”, ILO 2005
Arbeitszeit
In Dänemark umfasst die normale Arbeitswoche 37 Stunden, verteilt auf eine 5-Tage-Woche. Aufgrund des kollektiven Tarifverhandlungssystems gibt es in der dänischen Gesetzgebung keine Obergrenze für die Wochenarbeitszeit. Das EU-Recht beschränkt die Arbeitszeit jedoch auf durchschnittlich 48 Wochenstunden. Trotz der Beschränkung der Arbeitzeit durch EU-Recht ist das dänische System sehr flexibel, wenn es zu Änderungen in der Arbeitszeit kommt, und es ist dadurch leicht, bei plötzlichen Änderungen der Auftragslage die Arbeitszeit dem Bedarf der Firma kurzfristig anzupassen.
Was den Urlaub betrifft, so gibt es 10 bezahlte offizielle Feiertage. Zusätzlich haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf 25 Urlaubstage jährlich. Ob diese bezahlt sind, hängt von der Dauer der Erwerbstätigkeit ab – für jeden Monat Erwerbstätigkeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 2,08 Tage bezahlten Urlaubs. Dabei muss betont werden, dass oben genannte Anforderungen gesetzlich geregelt sind. Zusätzliche Urlaubstage mag es in einigen Branchen geben, abhängig von den Tarifverträgen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Bei vielen Gruppen sind weitere 5 Tage üblich.